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   BAG, 20.04.1978 - 2 AZR 592/76   

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BAG, 20.04.1978 - 2 AZR 592/76 (https://dejure.org/1978,13390)
BAG, Entscheidung vom 20.04.1978 - 2 AZR 592/76 (https://dejure.org/1978,13390)
BAG, Entscheidung vom 20. April 1978 - 2 AZR 592/76 (https://dejure.org/1978,13390)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 26.06.1964 - 2 AZR 373/63

    Auswahl des gekündigten Arbeitnehmers - Soziale Gesichtspunkte - Sachfremde

    Auszug aus BAG, 20.04.1978 - 2 AZR 592/76
    Danach haben die Tatsachengerichte aufgrund eigener Bewertung und Abwägung der sozialen Belange der in Betracht kommenden Ar beitnehmer die Frage zu beantworten, ob der Arbeitgeber bei der Auswahl des gekündigten Arbeitnehmers soziale Gesichts punkte ausreichend berücksichtigt hat oder nicht (§ 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG); sie sind nicht auf die Prüfung beschränkt, ob der Arbeitgeber wesentliche Gesichtspunkte unberücksichtigt gelassen hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (BAG 16, 149 [15 f .] = AP Nr. 15 zu § 1 KSchG Betriebs bedingte Kündigung [zu 1 a der Gründe] mit weiteren Nachweisen).

    b) Der Begriff der ausreichenden Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte ist ein unbestimmter Rechtsbegriff (BAG 16, 149 [I5l] = AP Nr. 15 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [zu 1 a der Gründe]).

    Dazu gehören vor allem das Lebensalter, die Zahl der unterhaltsberechtigten Personen und die Dauer der Betriebszugehörigkeit (BAG 10, 323 [327] » AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [zu 2 der Gründe]; BAG 16, 149 [153] = AP Nr. 15 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [zu 1 b der Gründe] sowie BAG AP Nr. 1 zu § 95 BetrVG 1972 [zu II der Gründe], auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

  • BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53

    Arbeitsverhältnis: Befristung

    Auszug aus BAG, 20.04.1978 - 2 AZR 592/76
    Dabei braucht nicht auf die Frage eingegangen zu werden, ob und inwieweit Krankheitszeiten und Leistungsunterschiede vergleichbarer Arbeitnehmer bei der Prüfung der sozialgerechten Auswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG im Rahmen einer Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers mit zu berücksichtigen sind (vgl. hierzu - anders als die Ansicht des singefocht enen Urteils - BAG AP Nr. 5 zu § 7 KSchG [zu 2 der Gründe], BAG AP Nr. 25 zu § 1 KSchG und BAG 6, 1 [6 f .] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [zu III 3 der Gründe], bestätigt in den nichtveröff entliehten Urteilen des Senats vom 27« Januar 1977 - 2 AZR 658/7 5 " [zu II 3 b der Gründe] und vom 11. März 1977 - 2 AZR 74/76 - [zu II 2 a und 2 b der Gründe]; vgl. ferner Auffarth-Müller, KSchG, § 1 Anm. 237; Hueck, KSchG, 9« Aufl., § 1 Anm. 117; A.Hueck, Anm. zu BAG AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [unter 3]; Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 3« Aufl., S. 135) weil sich aus dem Vortrag der Beklagten rechtserhebliche Gesichtspunkte in dieser Richtung nicht ergeben.
  • BAG, 27.02.1958 - 2 AZR 445/55

    Wirksamkeit der Kündigung - Angabe der Gründe - Zustimmung des Landesarbeitsamtes

    Auszug aus BAG, 20.04.1978 - 2 AZR 592/76
    Dabei braucht nicht auf die Frage eingegangen zu werden, ob und inwieweit Krankheitszeiten und Leistungsunterschiede vergleichbarer Arbeitnehmer bei der Prüfung der sozialgerechten Auswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG im Rahmen einer Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers mit zu berücksichtigen sind (vgl. hierzu - anders als die Ansicht des singefocht enen Urteils - BAG AP Nr. 5 zu § 7 KSchG [zu 2 der Gründe], BAG AP Nr. 25 zu § 1 KSchG und BAG 6, 1 [6 f .] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [zu III 3 der Gründe], bestätigt in den nichtveröff entliehten Urteilen des Senats vom 27« Januar 1977 - 2 AZR 658/7 5 " [zu II 3 b der Gründe] und vom 11. März 1977 - 2 AZR 74/76 - [zu II 2 a und 2 b der Gründe]; vgl. ferner Auffarth-Müller, KSchG, § 1 Anm. 237; Hueck, KSchG, 9« Aufl., § 1 Anm. 117; A.Hueck, Anm. zu BAG AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [unter 3]; Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 3« Aufl., S. 135) weil sich aus dem Vortrag der Beklagten rechtserhebliche Gesichtspunkte in dieser Richtung nicht ergeben.
  • BAG, 13.12.1956 - 2 AZR 353/54

    Arbeitsverhältnis: Inhalt des Anspruchs auf Gewährung einer Abfindung,

    Auszug aus BAG, 20.04.1978 - 2 AZR 592/76
    Dabei braucht nicht auf die Frage eingegangen zu werden, ob und inwieweit Krankheitszeiten und Leistungsunterschiede vergleichbarer Arbeitnehmer bei der Prüfung der sozialgerechten Auswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG im Rahmen einer Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers mit zu berücksichtigen sind (vgl. hierzu - anders als die Ansicht des singefocht enen Urteils - BAG AP Nr. 5 zu § 7 KSchG [zu 2 der Gründe], BAG AP Nr. 25 zu § 1 KSchG und BAG 6, 1 [6 f .] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [zu III 3 der Gründe], bestätigt in den nichtveröff entliehten Urteilen des Senats vom 27« Januar 1977 - 2 AZR 658/7 5 " [zu II 3 b der Gründe] und vom 11. März 1977 - 2 AZR 74/76 - [zu II 2 a und 2 b der Gründe]; vgl. ferner Auffarth-Müller, KSchG, § 1 Anm. 237; Hueck, KSchG, 9« Aufl., § 1 Anm. 117; A.Hueck, Anm. zu BAG AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [unter 3]; Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 3« Aufl., S. 135) weil sich aus dem Vortrag der Beklagten rechtserhebliche Gesichtspunkte in dieser Richtung nicht ergeben.
  • BAG, 11.03.1976 - 2 AZR 43/75

    Arbeitsverhältnis: Richtlinien für die Auswahl bei betriebsbedingter Kündigung

    Auszug aus BAG, 20.04.1978 - 2 AZR 592/76
    Dazu gehören vor allem das Lebensalter, die Zahl der unterhaltsberechtigten Personen und die Dauer der Betriebszugehörigkeit (BAG 10, 323 [327] » AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [zu 2 der Gründe]; BAG 16, 149 [153] = AP Nr. 15 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [zu 1 b der Gründe] sowie BAG AP Nr. 1 zu § 95 BetrVG 1972 [zu II der Gründe], auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 31.01.1956 - 3 AZR 67/54

    Zweckbestimmung des Arbeitgebers - Fristgemäße Kündigung - Widerspruch zur

    Auszug aus BAG, 20.04.1978 - 2 AZR 592/76
    Danach haben die Tatsachengerichte aufgrund eigener Bewertung und Abwägung der sozialen Belange der in Betracht kommenden Ar beitnehmer die Frage zu beantworten, ob der Arbeitgeber bei der Auswahl des gekündigten Arbeitnehmers soziale Gesichts punkte ausreichend berücksichtigt hat oder nicht (§ 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG); sie sind nicht auf die Prüfung beschränkt, ob der Arbeitgeber wesentliche Gesichtspunkte unberücksichtigt gelassen hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (BAG 16, 149 [15 f .] = AP Nr. 15 zu § 1 KSchG Betriebs bedingte Kündigung [zu 1 a der Gründe] mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 20.01.1961 - 2 AZR 495/59

    Gerichte für Arbeitssachen - Nachprüfung der arbeitgeberseitigen Kündigung -

    Auszug aus BAG, 20.04.1978 - 2 AZR 592/76
    Dazu gehören vor allem das Lebensalter, die Zahl der unterhaltsberechtigten Personen und die Dauer der Betriebszugehörigkeit (BAG 10, 323 [327] » AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [zu 2 der Gründe]; BAG 16, 149 [153] = AP Nr. 15 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [zu 1 b der Gründe] sowie BAG AP Nr. 1 zu § 95 BetrVG 1972 [zu II der Gründe], auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 05.03.1958 - 4 AZR 482/55

    Nachprüfung durch Revisionsgericht - Revisionszulassung - Berufungsgericht -

    Auszug aus BAG, 20.04.1978 - 2 AZR 592/76
    Diese Nachprüfung erstreckt sich lediglich darauf, ob der Rechts begriff selbst verkannt ist, ob die Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob alle vernünftigerweise in Betracht zu ziehenden Einzelumstände berücksichtigt worden sind (vgl. statt vieler BAG 6, 36 [39] = AP Nr. 38 zu § 3 TOA [zu III der Gründe]).
  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Dieser Systematik des Gesetzes und den Vorstellungen der Sozialpartner ist der Senat seit dem Urteil vom 20. Januar 1961 (BAG 10, 323 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; vgl. auch BAG 16, 149 = AP Nr. 15 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; BAG vom 27. Januar 1977 - 2 AZR 658/75 - BAG vom 11. März 1977 - 2 AZR 74/76 - BAG vom 20. April 1978 - 2 AZR 592/76 - letztere nicht veröffentlicht) bei der Auslegung des § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG allerdings nicht mehr gefolgt.
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